Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Geschäftsbedingungen für alle Installateur-Leistungen der Therm Konzept GmbH. Unsere AGB schaffen Klarheit über Rechte und Pflichten bei Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen, Wartungsverträgen und Notdienst-Einsätzen.

Österreichisches Recht
DSGVO-konform
Transparent & Fair
Stand: 21. Januar 2025 | Gültig für alle Verträge
Therm Konzept Installateur AGB

Vertrauen durch Transparenz

Unsere AGB bieten Ihnen Sicherheit und Klarheit für alle Installateur-Leistungen von der Beratung bis zur Wartung.

Vertragspartner

Therm Konzept GmbH

Anschrift

Pasettistraße 9-21, 1200 Wien

Telefon

+43 660 188 58 11

E-Mail

office@thermkonzept.at

Firmendaten

Firmenbuch

FN 123456a, Handelsgericht Wien

UID-Nummer

ATU12345678

Berechtigung

Konzessionierter Installateur-Betrieb
Gas, Wasser, Heizung

Geschäftsbedingungen im Detail

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Therm Konzept GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 123456a.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten für alle Leistungen unseres Installateur-Betriebs: Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen, Wartungsarbeiten, Notdienst, Beratungsleistungen, Ferndiagnose sowie alle Nebenleistungen.

Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen dieser AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung beider Parteien wirksam.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und unsere Auftragsbestätigung zustande. Bei Notfalleinsätzen genügt der mündliche Auftrag vor Ort.

Kostenvoranschläge sind für uns 30 Tage bindend. Überschreitungen von mehr als 15% bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Aufträge können bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren Absagen berechnen wir 50% der Anfahrtskosten.

Terminänderungen sind nach Möglichkeit kostenfrei, bei weniger als 48 Stunden Vorlauf können wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR verrechnen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten unsere zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Arbeitszeit wird in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet. Begonnene 15-Minuten-Intervalle werden voll berechnet. Die Arbeitszeit beginnt mit Arbeitsbeginn vor Ort.

Notdiensteinsätze werden nach unserem Notdiensttarif abgerechnet: 50% Zuschlag abends/Wochenende, 100% Zuschlag nachts/Feiertage. Sonn- und Feiertage gelten ganztägig als Notdienstzeit.

Anfahrtskosten: Wien 70 EUR, NÖ/Burgenland/Steiermark 80-110 EUR je nach Entfernung. Bei Wartungsverträgen reduzierte Anfahrt Wien 60 EUR. Anfahrt wird unabhängig von der Arbeitszeit berechnet.

Wegzeiten über 30 Minuten einfache Fahrt werden zusätzlich zur Anfahrtspauschale mit 50% des Arbeitstarifs berechnet.

Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 8% p.a. sowie Mahnkosten.

Bei Erstaufträgen oder Aufträgen über 1.000 EUR können wir eine Anzahlung von bis zu 50% verlangen. Ohne Zahlung der Anzahlung erfolgt kein Arbeitsbeginn.

Kosten für erforderliche Zwischenmaterialien (Verschraubungen, Dichtungen, etc.) werden gesondert nach Aufwand berechnet.

§4 Leistungsumfang Installationen

Unsere Installationsleistungen umfassen: Gasthermen, Heizungsanlagen, Wasserleitungen, Sanitäranlagen und Rohrreinigung.

Alle Installationen erfolgen nach den aktuellen ÖNORMEN und den Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen.

Bei Gasinstallationen ist eine behördliche Abnahme erforderlich. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen bei Behörden und Versorgungsunternehmen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.

Änderungen am Leistungsumfang während der Ausführung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§5 Wartungsverträge

Wartungsverträge werden für mindestens 12 Monate abgeschlossen und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit 3-monatiger Frist gekündigt wird.

Wartungsvertrag-Inhaber erhalten Arbeitsleistungen rund um die Uhr zum regulären Tarif ohne Zuschläge (89 EUR/h). Dies gilt ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Anlagen.

Die jährliche Wartung ist im Vertragspreis enthalten und wird terminlich mit dem Kunden abgestimmt. Termine müssen mindestens 48h im Voraus vereinbart werden.

Bei Nichteinhaltung der Wartungstermine durch den Auftraggeber (3x nicht erschienen/verschoben) kann der Wartungsvertrag fristlos gekündigt werden.

Wartungsverträge sind nur für funktionstüchtige Anlagen möglich. Bestehende Mängel sind vor Vertragsabschluss zu beheben (gesonderte Berechnung).

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen zum Einzelpreis abgerechnet. Der Wartungsvertragsvorteil entfällt rückwirkend.

Größere Reparaturen (über 200 EUR Material) sind auch bei Wartungsverträgen gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand berechnet.

Wartungsverträge können nur für Anlagen abgeschlossen werden, die von uns installiert oder mindestens einmal von uns gewartet wurden.

§6 Notdienst

Unser 24/7-Notdienst ist für echte Notfälle verfügbar: Gasgeruch, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter.

Notdiensteinsätze werden nach unserem Notdiensttarif mit entsprechenden Zuschlägen abgerechnet.

Bei Gasgeruch: Sofortiger Anruf bei der örtlichen Gasversorgung und Feuerwehr, dann erst bei uns.

Arbeiten, die nicht als echter Notfall eingestuft werden, können auf die regulären Geschäftszeiten verschoben werden.

Notdiensttermine haben Vorrang vor regulären Terminen.

§7 Gewährleistung und Haftung

Wir gewähren die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf Werkleistungen und 3 Jahren auf Bauwerke, gerechnet ab Übergabe/Abnahme.

Bei Verwendung vom Auftraggeber beigestellter Materialien entfällt die Gewährleistung für diese Teile vollständig. Wir übernehmen keine Garantie für Kompatibilität.

Kleine Nachbesserungen und Justierungen in den ersten 3 Monaten sind während der Geschäftszeiten kostenfrei. Notdienst-Nachbesserungen werden normal berechnet.

Gewährleistungsansprüche erlöschen bei eigenmächtigen Eingriffen, unsachgemäßer Behandlung oder Reparaturversuchen durch Dritte.

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Personenschäden. Die Haftungssumme ist mit der Auftragssumme begrenzt.

Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und sonstige mittelbare Schäden ist vollständig ausgeschlossen.

Bei Notdiensteinsätzen beschränkt sich die Haftung auf die Behebung der akuten Gefahr. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.

Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden schriftlich erfolgen. Verspätete Meldungen können zur Verwirkung führen.

Bei Altanlagen übernehmen wir nur Gewährleistung für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten, nicht für die Gesamtanlage.

§8 Materialbeschaffung

Sofern nicht anders vereinbart, beschaffen wir alle erforderlichen Materialien und Ersatzteile.

Wir verwenden ausschließlich qualitätsgeprüfte Materialien namhafter Hersteller.

Sonderwünsche bezüglich Marken oder Ausführungen sind möglich, können aber zu Mehrkosten führen.

Eventuell erforderliche Sonderanfertigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eigentumsvorbehalung: Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§9 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zur Arbeitsstelle, ausreichende Beleuchtung und einen trockenen Arbeitsplatz.

Erforderliche Vorarbeiten (Stemmen, Verputzen, Räumen) sind rechtzeitig durchzuführen oder gesondert zu beauftragen. Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wertgegenstände und empfindliche Einrichtung sind eigenverantwortlich zu schützen oder zu entfernen. Wir haften nicht für Beschädigungen bei fehlender Absicherung.

Bei Mängeln an der Baustelle oder Gefahren ist uns sofort Mitteilung zu machen. Arbeiten können bis zur Mängelbehebung unterbrochen werden.

Der Auftraggeber hat unsere Mitarbeiter bei der Arbeit zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen (Pläne, Zugangscodes, etc.) bereitzustellen.

Wartezeiten aufgrund unvollständiger Vorarbeiten oder fehlender Informationen werden mit dem regulären Stundensatz berechnet.

Der Auftraggeber hat für sichere Aufbewahrung unserer Werkzeuge und Materialien zu sorgen, wenn Arbeiten über mehrere Tage andauern.

Bei Arbeiten in vermieteten Objekten hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

§10 Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsverbot

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen oder deren Herausgabe zu verlangen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Abtretungen von Forderungen gegen uns bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

Bei teilweisen Zahlungen werden diese zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die ältesten Forderungen angerechnet.

§11 Datenschutz und Geheimhaltung

Wir behandeln alle Kundendaten vertraulich und entsprechend der DSGVO.

Zur Auftragsabwicklung erforderliche Daten werden gespeichert und verarbeitet.

Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragserfüllung oder bei gesetzlicher Verpflichtung.

Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle beim Auftraggeber erlangten Kenntnisse verpflichtet.

Fotos von Arbeiten dürfen für Dokumentations- und Marketingzwecke verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§11 Stornierung und Terminänderungen

Terminabsagen bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin sind kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen berechnen wir 50% der Anfahrtskosten.

Terminabsagen weniger als 2 Stunden vor vereinbartem Termin werden mit 100% der Anfahrtskosten plus 1 Stunde Arbeitszeit berechnet.

Ist der Techniker bereits unterwegs oder vor Ort, werden die vollen Anfahrts- und Arbeitskosten berechnet (mindestens 1 Stunde).

Bei Terminen, die aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden können (kein Zugang, fehlende Vorarbeiten), werden Anfahrt und Wartezeit berechnet.

Wartungsverträge: Bei 3 versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen innerhalb 12 Monaten kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Terminänderungen sind nach Möglichkeit kostenfrei, bei weniger als 48 Stunden Vorlauf wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR berechnet.

§12 Besondere Bestimmungen für Notdienst

Notdienst ist ausschließlich für echte Notfälle: Gasgeruch, Wasserrohrbruch mit Wasserschaden, Heizungsausfall bei Außentemperaturen unter 10°C.

Die Einschätzung, ob ein Notfall vorliegt, obliegt uns. Arbeiten, die keinen Notfall darstellen, können auf Geschäftszeiten verschoben werden.

Bei Gasgeruch: Unverzügliche Verständigung der örtlichen Gasversorgung (128) und Feuerwehr (122) ist Pflicht des Auftraggebers.

Notdiensttermine haben absolute Priorität vor regulären Terminen. Reguläre Termine können dadurch kurzfristig verschoben werden.

Notdienst-Einsätze werden mit den entsprechenden Zuschlägen abgerechnet, auch wenn die Störung in der Folge als geringfügig eingestuft wird.

Bei Notdienst beschränken wir uns auf die Gefahrenabwehr und provisorische Reparaturen. Endgültige Reparaturen erfolgen zu Geschäftszeiten.

Notdienst-Haftung ist auf die unmittelbare Gefahrenabwehr beschränkt. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.

§13 Arbeitsschutz und Sicherheit

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine sichere Arbeitsstelle zu gewährleisten (Beleuchtung, Zugang, Absturzsicherung).

Bei Sicherheitsmängeln können wir die Arbeiten verweigern oder unterbrechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Arbeiten an gasfuehrenden Leitungen erfordern eine Sicherheitsabschaltung durch den Auftraggeber oder Gasversorger.

Bei Arbeiten in Kellerräumen, Schächten oder engen Räumen muss der Auftraggeber für ausreichende Belüftung sorgen.

Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, bei Gefahr für Leben und Gesundheit die Arbeiten sofort einzustellen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungswege müssen am Arbeitsplatz verfügbar und zugänglich sein.

§14 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und internationaler Abkommen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtlich zulässige ersetzt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgebend.

Wir sind berechtigt, diese AGB bei Änderungen der Rechtslage oder Geschäftsbedingungen anzupassen. Kunden werden über Änderungen schriftlich informiert.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wien. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Fragen zu unseren AGB?

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen oder benötigen Sie eine Beratung zu Ihrem Projekt? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Diese AGB wurden zuletzt am 21. Januar 2025 aktualisiert.
Wir behalten uns vor, diese AGB bei rechtlichen Änderungen oder neuen Leistungen anzupassen.

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